Infos

Lebensmittelinformationsgesetz

Nach dem Lebensmittelinformationsgesetz muss auf jeder Lebensmittelverpackung stehen:

  • die Bezeichnung des Lebensmittels
  • die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. (Allergenkennzeichnungsgesetz)
  • Zusatzstoffe
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • die Nettofüllmenge
  • Name/Firma Anschrift des Lebensmittelunternehmers

Bei unserem Beispiel könnte das so aussehen:

Sirup für Zitronenlimonade

Zucker, Wasser, Zitronen
Mind. Haltbar bis September 2015
Inhalt: 500ml
Bildungswerk Hausfrauen-Bund Hessen e.V.
Friedrich-Bergius-Straße 7 65203 Wiesbaden

Allergene und Zusatzstoffe sind im Sirup nicht enthalten!

Beim selbstgemachten Lebensmitteln würde ich als Mindesthaltbarkeitsdatum höchstens  3 Monate angeben. Das bringt Dich rechtlich auf die sichere Seite.

Dann musst Du noch den Preis und den Preis pro Kilogramm oder 100g angeben.

Viel Erfolg!

 

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