Lebensmittelinformationsgesetz
Nach dem Lebensmittelinformationsgesetz muss auf jeder Lebensmittelverpackung stehen:
- die Bezeichnung des Lebensmittels
- die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. (Allergenkennzeichnungsgesetz)
- Zusatzstoffe
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- die Nettofüllmenge
- Name/Firma Anschrift des Lebensmittelunternehmers
Bei unserem Beispiel könnte das so aussehen:
Sirup für Zitronenlimonade
Zucker, Wasser, Zitronen
Mind. Haltbar bis September 2015
Inhalt: 500ml
Bildungswerk Hausfrauen-Bund Hessen e.V.
Friedrich-Bergius-Straße 7 65203 Wiesbaden
Allergene und Zusatzstoffe sind im Sirup nicht enthalten!
Beim selbstgemachten Lebensmitteln würde ich als Mindesthaltbarkeitsdatum höchstens 3 Monate angeben. Das bringt Dich rechtlich auf die sichere Seite.
Dann musst Du noch den Preis und den Preis pro Kilogramm oder 100g angeben.
Viel Erfolg!
[…] Sirup in Deinem Verein oder Kindertagesstätte verkaufen willst, musst Du noch einige Dinge bei der Beschriftung […]
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