Vereinsrecht §§§

Das DHB Netzwerk Haushalt Landesverband Hessen lädt in regelmäßigen Abständen die Ortsverbände zu Seminaren ein. Diesmal stand das Thema Vereinsrecht im Mittelpunkt. Es ging in erster Linie um die Satzung und die daraus resultierenden Verpflichtungen.

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Der Referent war Herr Dr. Frank Weller und dank seines Wissens und seiner Erfahrung, aber auch seiner lockeren Art auch komplizierte Inhalte an die Frau und den Mann zu bringen, haben wir einen sehr interessanten und kurzweiligen Tag in Wetzlar verbracht. Wir haben unsere Satzungen dabei gehabt und  sehr viel Anregungen bekommen, was wir in nächster Zeit ändern müssen oder können. In unseren Köpfen wurde an diesem Tag viele Dinge richtig gestellt. Im Vereinsrecht hat sich in den letzten Jahren vieles verändert und Begriffe wie „geschäftsführender Vorstand“, „Entlastung des Vorstands“ usw. wurden zurechtgerückt und neu definiert.

Unter www.weller-hilft.de finden Sie die Homepage von Herrn Weller und den Zugang zu einem sehr interessanten Forum Ehrenamt.

Die Themen im Seminar waren:

  • Satzung
  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand

Hier kurz meine Aha-Erlebnisse und Informationen, die ich mit nach Hause genommen habe:

  • Satzungen schränken oft zu sehr ein. Oft macht sich der Vorstand die Arbeit schwer, indem er die Satzung nicht an die Bedürfnisse des Vereins anpasst. In einer Satzung kann man vieles festlegen, allerdings muss man sich dann auch daran halten. Man muss nicht jedes Jahr eine Mitgliederversammlung abhalten und die Aufgaben der Vorstandsmitglieder müssen noch nicht in der Satzung festgelegt sein. Ein Verein ist kein demokratisches Gebilde und wenn die Satzung einen Vorstand auf Lebenszeit bestimmt, dann ist das auch möglich. In die Satzung kann man auch gleich den Datenschutz mit einarbeiten.
  • Die Mitgliederversammlung ist nach wie vor die höchste Instanz des Vereins. Die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung bezieht sich nur auf die offengelegten Dinge.  Auch sollte man dringend darauf achten, dass man bei der Beschlussfähigkeit das kleine Wort anwesende Mitglieder in der Satzung nicht vergisst. Eine Mitgliederversammlung muss auch nicht jährlich stattfinden – auch dies kann in der Satzung geregelt werden.
  • Auch zum Thema Vorstand gab es interessante Ideen. Derzeit kämpfen viele Vorstände mit Überalterung oder dem Problem die Posten überhaupt zu besetzen. Vielleicht ist hier die Lösung, nicht schon bei der Wahl alle Aufgaben zu verteilen, sondern dies erst bei der konstituierenden Vorstandssitzung zu tun. Natürlich muss auch bei einem Vorstand, in dem 5 Mitglieder gleichberechtigt gewählt sind, jemand bestimmt werden der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Wir wünschen allen, die sich im Verein engagieren viel Erfolg und Freude dabei.

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